Oda Trochaica

Boreas und Oreithyia
Wieder mal ein Fundstück, dieses Mal von Arno Holz. 

Jetzo´ da der Winter meist
nichts wie Schnee und Hagel schmeist /
draut man sich aus seinem Haus
kaum mit halber Nase rauß;
denn es sind uns sonst die Ohren
gleich gantz dikk mit Lyß befroren.

Drümb so sezzt man seinen Sinn
auff ein volles Wämbstrich hin
Leyer-Muhß mit Amber dreyn
schlingert man in sich hinein /
und wie süß zum Rosse schmäkken
morgens itzt die Botter-Wäkken.

Karpen / Stintchens / Plötzchens / Hächt /
alles kömbt uns itzo rächt /
Schünkchen / Wörste  / Sauer-Kraut
und waß man noch sonst verdaut.
Ingwergens und Citronaten
sind itzt gleichfalls wohl-gerathen.
Raub der Oreithyia auf einer apulischenOinochoe
ca. 360 v. Chr. (Louvre, Paris)

Hat man dan genung gebappt / 
fühlt man / daß man kaum mehr jappt /
zihmbt sein Schlückgen Aqwa fit /
Weil man nicht den Kirch-Thurm siht.
Doch man weiß / es ragt derselbe
noch ins obre Blau-Gewelbe.

Drauff so drukkt man Dorime
zährtlig auff das Canape / 
butzt ihr Schnuhtzgen und enthüllt
waß ihr brall das Mihder füllt;
denn man muß nach solchen Sachen
sich ein Mouvementgen machen.

Ihrer Äuglein flincker Lauff
fordert uns zum Spihlen auff / 
und sie kikkert und sie lacht /
biß ihr pumps  / das Bältzgen kracht.
so nur kan man mit Behagen
Boreas ein Knüppgen schlagen.

Boreas ist ein griechischer Gott, und zwar der des kalten Nordwindes. Er ist auch der Schutzpatron Athens, denn als die Perser unter Xerxes angeschifft kamen, da sandte Boreos mächtige Winde, die die Schiffe der Perser um 480 v. Chr. versenkten, wohl auch deshalb, weil er der Sage nach die Nymphe Oreithyia, die Tochter eines athener Königs, zur Gemahlin erwählte und so quasi als Schwiegersohn den ihn anrufenden Athenern zu Hilfe kam. Gefragt hat er sie auch nicht, sondern einfach mitgenommen, wie das oft in alten Mythen so ist und heute von gewissen Volksgruppen im Kaukasus, einigen Gebieten Ozeaniens und Zentralasiens – hier vor allem in Kirgistan. Traditionell mit dem Einverständnis der "Braut", wenn die Eltern des Mädchens den Bewerber ablehnten oder er den Brautpreis nicht zahlen konnte. Nachzulesen auch in dem Buch "Die Sitten und Gebräuche der Völker". In dem Bericht, den ich darüber sah, lächelte das "Opfer" verschämt und meinte, nur so habe sie ihren Liebsten heiraten können, andere Mädchen hatten weniger Glück, die alte Tradition hat eine brutale Radikalisierung erfahren, die Entführungen geschehen am hellerlichten Tag, auf offener Straße, die Frauen werden in das Haus / Wohnung der Entführer gebracht, wo dann bei den Unfreiwilligen massiver Druck aufgebaut wird, um die Einwilligung der "Braut" zu bekommen. Man versucht ihr den „jooluk“, das ist der traditionellen Brautschleier, anzuziehen. Selbst wenn die Frau sich weigert und vielleicht freigelassen wird, kann es dann sein, dass ihre Familie sie nicht mehr aufnimmt, denn das geht mit gesellschaftlicher Ausgrenzung einher, gilt als unehrenhaft.  Viele Frauen stimmen wiederstrebend zu, andere wählen den Freitot. „Eine gute Ehe beginnt mit Tränen“, lautet ein altes kirgisisches Sprichwort. In der Annahme, dass die Ehe bereits vollzogen wurde stimmt meist die Familie der Braut nachträglich zu, dabei sind diese Praktiken seit 1994 verboten. Was in einigen Teilen der Erde für die Betroffenen bitterernst ist, ist in Deutschland ein beliebtes Spiel bei der Hochzeit. Im Gäu verschwindet ein Teil der Hochzeitsgäste mit der Braut in ein anderes Lokal, dort wird ordentlich gezecht und der Bräutigam muss sein Braut nach einer Zeit wieder auslösen. Er zahlt halt die Zeche oder gibt ein Ständchen. Zu früheren Zeiten entführte man nur den Brautschleier und riss ihn in viele Teile, diese bekamen die Braufjungfern, macht auch Sinn, wenn man weiß, dass man mit bennender Kerze zum Altar schritt. Und dann gab es noch das geheimnisumwitterte "Ius primae noctis" - das Recht der ersten Nacht. Dies ist als Bestandteil des Feudalismus seit dem 13. Jahrhundert angeblich belegt. Ob wahr oder unwahr, die Gelehrten streiten darüber, aber wieder einmal bin ich froh, keine Nymphe im antiken Griechenland oder Leibeigene zu sein, oder im Kaukasus zu leben. Literatur zum Thema: Jörg Wettaufer Das Herrenrecht der ersten Nacht Hochzeit, Herrschaft und Heiratszins im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Campus, Reihe Campus Historische Studien, Band 27, 1999, 430 Seiten, DM 98,ISBN 3-593-36308-9
„Das Herrenrecht“ von Wassili Dmitrijewitsch Polenow (1874)